| Die "Kinderfachabteilungen" (Tarnbezeichnung)
in psychiatrischen Anstalten in Deutschland im Zweiten Weltkrieg wurden als
Tötungsstätten für geistig und körperlich behinderte Kinder eingerichtet. Die
reichsweite Organisation dieser "Kinder-Aktion" wurde vor allem durch
die "Kanzlei des Führers der NSDAP" (KdF) und dem so genannten
"Reichsausschuß zur wissenschaftlichen Erfassung von erb- und
anlagebedingten Leiden" durchgeführt. Die Tötung von weit über 5.000
Kinder - es gibt fachkundige Schätzungen, die einige Tausend mehr Opfer
annehmen - gehörte zu den NS-Verbrechen im Zweiten Weltkrieg und wurde 1946 im
"Nürnberger Ärzteprozess" auch als Kriegsverbrechen und Verbrechen
gegen die Menschlichkeit eingestuft.
Die "Kinderfachabteilung" der Landes- Heil- und
Pflegeanstalt Lüneburg bestand vom 1. Oktober 1941 bis März 1945 und sollte
unter anderem Erfahrungen für ein geplantes "Euthanasie"-Gesetz
liefern, das aber nie erlassen wurde. Zur Erföffnung wurde eine Reihe von
Kindern aus den
Anstalten der Inneren
Mission in Rotenburg
W. aufgenommen.
Die Kinder sollten untersucht werden,
damit man sie in "bildungsfähige" und "nichtbildungsfähige"
selektieren konnte. Weiterhin sollte festgestellt werden, ob die Krankheiten
der Kinder auf Schwangerschaftsprobleme oder auf äußere Einflüsse
zurückzuführen seien. Nach der Einweisung wurden die Kinder einige Zeit
beobachtet und begutachtet. Diese Gutachten wurden an den
"Reichsausschuß" in Berlin geschickt und von dort wurde eine so genannte
"Behandlungsermächtigung" zurückgegeben, wenn das Kind zur Tötung
vorgesehen war. Eine Verpflichtung zur Tötung bestand aber nicht. Die Tötungen
selbst wurden auf Veranlassung des Leiters der "Kinderfachabteilung"
oder des Direktors der Anstalt mit Luminal oder - wenn dies nicht reichte - mit
Morphium durchgeführt.
Über das Schicksal von über 400 Kindern lassen sich von
1941 bis 1945 anhand ihrer Patientenakten Einzelheiten nachzeichnen. Die
geistig und körperlich kranken Kinder stammten aus den Anstalten der Inneren
Mission Rotenburg W., der Anstalt Johannistal/ Waldniel oder von anderen Orten
aus Niedersachsen. Der "typische" Fall ist durch folgende Merkmale
beschreibbar:
Das Kind wurde in der Zeit von 1941 bis Kriegsende
eingeliefert und verstarb dort nach einer Aufenthaltszeit von ca. sechs
Monaten. Die Eltern waren Arbeiter und die letzten Eintragungen in der
Patientenakte wurden durch den Leiter der "Kinderfachabteilung" oder
den Direktor vorgenommen. Nach diesen Eintragungen gab es in den letzten Tagen
vor dem Tod angeblich in der Regel keine Verabreichung von Medikamenten, und
die Todesursache war eine schwere Erkältungskrankheit.
Die "Kinderfachabteilung" war ab 1945
wiederholt Gegenstand von staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen. Es liegt eine
Reihe von Veröffentlichungen vor, in denen Einzelheiten zur
"Kinderfachabteilung" dargestellt sind (vgl. Seite Literatur). Zeitungsartikel
zum Fall Krause
(in einem neuen
Browserfenster):
Cellesche
Zeitung 25.07.2000.
PDF, Größe:
ca. 200 KB
Quellen und weiterführende Literatur sind auf der Seite
Literatur (in der Themengruppe "Infos") genannt.
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