| Ab 1945 wurden die Todesfälle der
"Kinderfachabteilung" Lüneburg immer wieder thematisiert und
aktenkundig. So beschäftigte sich der Entnazifizierungs-Ausschuss Lüneburg auch
mit dem früheren Direktor Dr. Bräuner. Zwar gab er zu, dass er zum Ende des
Krieges eine Krankenschwester denunziert hatte, weil sie einen
so genannten
"Feindsender" gehört hatte. Ebenso, dass er einen katholischen Kaplan
wegen einer Kleinigkeit bei der NSDAP gemeldet hat. Aber über die Verbrechen in
der Landes- Heil- und Pflegeanstalt schwieg er und machte 1948 wiederholt
wissentlich falsche Angaben:
"Ich selber stand der Euthanasie ablehnend
gegenüber, wir wurden aber garnicht gefragt, wir hatten nur Befehle
auszuführen." "Irgendwelche Eingriffe an den Kindern, um sie zu
beseitigen, sind nie vorgenommen worden."
Auch die Staatsanwaltschaften beschäftigten sich ab 1945
umfassend und eingehend mit den Verhältnissen in Lüneburg. Es handelte sich um
"Euthanasie"-Tötungen, und die Beweisführung war auf Indizien und
letztlich auf Einlassungen der Täter angewiesen. Für drei Angeklagte wurde
schließlich in den 60-er Jahren die Täterschaft bei Kindestötungen in der
"Kinderfachabteilung" Lüneburg aktenkundig, Verurteilungen erfolgten
aber nicht.
Zur Strafverfolgung gehört das so genannte
"Geßner-Urteil", in dem sich drei Verantwortliche aus der früheren
Provinzialverwaltung der Provinz Hannover zu verantworten hatten. Es ging um
die "planwirtschaftlichen Verlegungen" in Tötungsanstalten. Zu
Lüneburg heißt es im Urteil u.a.:
"Aus der Anstalt Lüneburg wurden nach dem Bericht an
die Provinzialverwaltung vom 13.3.1941 und der beigefügten Transportliste mit
dem 1. Transport vom 7.3. 1941 120
Männer verlegt. Von diesen sind 3, nämlich Ahrens, Bünger und Michaelis, in
Sonnenstein verstorben, wie sich aus einem Schreiben der Anstalt Lüneburg vom
27.5. 1941 an den Landrat in Fallingbostel ergibt. Sie müssen mit Sicherheit
als Opfer der Tötungsaktion angesehen werden. Dagegen konnte nicht festgestellt
werden, dass auch die übrigen Angehörigen des Transports das gleiche Schicksal
hatten. Aus den Akten der Anstalt Lüneburg, und zwar aus dem Schreiben vom
16.8. 1941 und 5.1. 1943 geht lediglich hervor, dass weitere 11 Kranke
verstorben sind, ohne dass über den Todesort etwas verlautet.
Ein weiterer Transport, der 130 Frauen umfasste, ging am
9.4. 1941 nach Herborn. Ein dritter Transport von 221 Männern wurde am 23.4.
1941 nach Herborn verlegt. Das wird bestätigt durch einen Bericht des Direktors
der Anstalt Lüneburg an die Provinzialverwaltung Hannover vom 20.4. 1941 sowie
durch eine Mitteilung an den Direktor der Anstalt in Herborn vom 21.4. 1941.
Ein vierter Transport brachte am 30.4. 1941
110 Kranke nach Herborn, wie einem Schreiben des Direktors der Anstalt
Lüneburg an die Provinzialverwaltung vom 6.5. 1941 zu entnehmen ist.
Diese drei letzten Transporte sind wahrscheinlich von
Herborn nach Hadamar weiter verlegt. Dafür spricht die Aussage des Zeugen Dr.
R., dem zwei Angehörige dieser Transporte später erzählt haben, sie seien nach
Hadamar gekommen, aber im Gegensatz zu den anderen Kranken nicht getötet.
Daraus allein haben sich jedoch unbedingt sichere Feststellungen nicht treffen
lassen, so dass das Schwurgericht im Ergebnis festgestellt hat, dass von den
aus Lüneburg verlegten Geisteskranken mit Sicherheit 3 getötet sind. Auch in
diesem Falle ist die wirkliche Zahl der Opfer mit hoher Wahrscheinlichkeit
bedeutend grösser."
Das wahre Ausmaß der Opfer und Täter in der Psychiatrie
1933 bis 1945 in Niedersachsen wurde durch Ermittlungsverfahren ab 1945 nicht
erfasst. Trotzdem bilden die dazugehörigen Akten eine wesentliche Quelle für
die Forschung.
Quellen und weiterführende Literatur sind auf der Seite
Literatur (in der Themengruppe "Infos") genannt.
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