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Während der so genannten "T4-Aktion" wurden
1940 bis 1941 über 70.000 Anstaltspatienten in sechs zentralen Tötungsanstalten
in Deutschland
umgebracht. Aus Niedersachsen waren es mindestens 2.000 Opfer. Es gibt Hinweise
darauf, dass nach Beginn des Zweiten Weltkrieges in Osnabrück und Oldenburg/
Wehnen Verhandlungen geführt wurden, um dort eine zentrale Tötungsanstalt für
Norddeutschland einzurichten. Die Direktoren waren aber nicht dafür zu
gewinnen.
Überlebende der im Rahmen der "T4-Aktion"
abtransportierten Patienten waren eine Ausnahme. Die Patienten aus
Norddeutschland wurden vor allem in die Anstalt Hadamar gebracht und dort
getötet. Üblich war es, die Transporte zu Tarnungszwecken zunächst in eine
Durchgangsanstalt wie Herborn, Eichberg, Großschweidnitz, Idstein, Waldheim
oder Weilmünster zu verlegen. Das Schicksal der Opfer der "T4-Aktion"
ist oft nur schwer nachzuvollziehen. In Einzelfällen geben Patientenakten und
andere Dokumente einen Einblick. Das folgende Beispiel des Patienten B. soll
hier stellvertretend für andere getötete Geisteskranke aus Lüneburg und
Niedersachsen stehen.
B. wurde am 11. Dezember 1933 in die Landes- Heil- und
Pflegeanstalt Lüneburg aufgenommen. Der Grund war ein Antrag des Vaters, der
Anfang Dezember beim Städtischen Krankenhaus in Harburg seinen Sohn als
geisteskrank gemeldet und zugleich beantragte hatte, dass er in eine
Irrenanstalt der Provinz Hannover aufgenommen werden sollte.
Eine Erbkrankheit wurde nicht unterstellt, aber als
stereotyper Einweisungsgrund angegeben: "Der Kranke ist für sich selbst
oder andere gefährlich, für das Gemeinwesen belästigend und in hohem Grade
hilflos." Das ärztliche Gutachten aus dem Krankenhaus Harburg erfasste
nähere Umstände zum Leiden des B. Er hatte im April 1932 einen Motorradunfall
erlitten, soll aber schon vorher menschenscheu und sonderbar gewesen sein. Nach
dem Unfall hatte er sich unruhig verhalten, des öfteren Nachtausflüge
unternommen und insbesondere Gestalten gesehen und Stimmen gehört. Auch wurde
im Gutachten festgestellt, dass B. "läppisch" sei und ihm jede
Einsicht für seine Krankheit fehle, da er nach Hause wollte.
Das Gutachten weist ausdrücklich darauf hin, dass die
Angehörigen die häusliche Pflege nicht leisten konnten und wollten. B. war von
Beruf Kupferschmied und kam aus einfachen Verhältnissen. Ohne eine nähere
Diagnose wurde ein Anstaltsaufenthalt beantragt, wohl vor allem wegen der
Probleme, die seine Familie mit der Unterbringung hatte. In einer ärztlichen
Stellungnahme, die vom Kreisarzt in Harburg erstellt wurde, wurde Anfang
Dezember 1933 festgestellt, B. mache einen geisteskranken Eindruck, da er das
Essen verweigere und an Sinnestäuschungen und
"Beeinträchtigungsideen" leide. In der Anstalt Lüneburg wurde dann
als Krankheit Schizophrenie diagnostiziert, und zu den ersten Eintragungen in
seiner Patientenakte gehört (12.12. 1933):
"Hat sich bei der Aufnahme ruhig u. geordnet
verhalten, auch auf der Abteilung hat [Name] keine Schwierigkeiten gemacht u.
sich den Anordnungen gefügt. Ist recht zerfahren, macht einen scheuen, etwas
ängstlich-ratlosen Eindruck, lacht verlegen beim Sprechen und sieht sich öfters
suchend um. Gibt willig Auskunft, hierbei recht zerstreut. Glaubt, aus Versehen
hierher gebracht worden zu sein, und bittet um seine sofortige Entlassung.
Nahrungsaufnahme war bislang gut, hat auch leidlich geschlafen. Besorgt sich
selbst. [Name] ist örtlich u. zeitlich orientiert. Sein Vater ist Arbeiter,
Mutter an Gehirnverkalkung gestorben. 3 Schwester u. 1 Bruder. Seit 1932
arbeitslos. Gibt zu, Stimmen zu hören, kann aber nichts sagen über deren
Inhalt. Gesichtshalluzinationen werden in Abrede gestellt."
Im Laufe der Jahre verschlechterte sich nach und nach der
Zustand des Patienten in Lüneburg. Schließlich wurde 1938 festgestellt, dass er
unumgängliche Untersuchungen verweigere, nach Hause wolle, sich im
Toilettenraum lachend herumtreibe und sehr ablehnend verhalte. Im Jahre 1940
wird B. wegen seiner Krankheit vom Militär ausgemustert. Schließlich wurde
notiert, dass er laut schimpfe und gelegentlich zu Tätlichkeiten neige. Die
letzte Eintragung in der Patientenakte stammt vom 7. März 1941 und lautet:
"Mürrisch, zerfahren, gelegentlich erregt. Verlegt in sächs.
Anstalt". Am 7. März 1941 erfolgte die erste "planwirtschaftliche
Verlegung" aus der Anstalt Lüneburg, deren Opfer B. wurde. Mit über 100
weiteren Patienten fand der Abtransport in die Anstalt Waldheim statt und von
dort mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit in eine Tötungsanstalt.
Durch seine Veranlagung und widrige Umstände wurde B. in
eine psychiatrische Anstalt eingeliefert. Die NS-Psychiatrie machte ihn darüber
hinaus zu einem Opfer der Patiententötungen.
Quellen und weiterführende Literatur sind auf der Seite
Literatur (in der Themengruppe "Infos") genannt.
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