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Gedenkstätte NS-Psychiatrie

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Zeichnung eines T4-Opfers aus Hildesheim
Patientenzeichnung

 "T4 - Aktion"

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Patientenakte eines T4-Opfers
Patientenzeichnung

 

Während der so genannten "T4-Aktion" wurden 1940 bis 1941 über 70.000 Anstaltspatienten in sechs zentralen Tötungsanstalten in Deutschland umgebracht. Aus Niedersachsen waren es mindestens 2.000 Opfer. Es gibt Hinweise darauf, dass nach Beginn des Zweiten Weltkrieges in Osnabrück und Oldenburg/ Wehnen Verhandlungen geführt wurden, um dort eine zentrale Tötungsanstalt für Norddeutschland einzurichten. Die Direktoren waren aber nicht dafür zu gewinnen.

Überlebende der im Rahmen der "T4-Aktion" abtransportierten Patienten waren eine Ausnahme. Die Patienten aus Norddeutschland wurden vor allem in die Anstalt Hadamar gebracht und dort getötet. Üblich war es, die Transporte zu Tarnungszwecken zunächst in eine Durchgangsanstalt wie Herborn, Eichberg, Großschweidnitz, Idstein, Waldheim oder Weilmünster zu verlegen. Das Schicksal der Opfer der "T4-Aktion" ist oft nur schwer nachzuvollziehen. In Einzelfällen geben Patientenakten und andere Dokumente einen Einblick. Das folgende Beispiel des Patienten B. soll hier stellvertretend für andere getötete Geisteskranke aus Lüneburg und Niedersachsen stehen.

B. wurde am 11. Dezember 1933 in die Landes- Heil- und Pflegeanstalt Lüneburg aufgenommen. Der Grund war ein Antrag des Vaters, der Anfang Dezember beim Städtischen Krankenhaus in Harburg seinen Sohn als geisteskrank gemeldet und zugleich beantragte hatte, dass er in eine Irrenanstalt der Provinz Hannover aufgenommen werden sollte.

Eine Erbkrankheit wurde nicht unterstellt, aber als stereotyper Einweisungsgrund angegeben: "Der Kranke ist für sich selbst oder andere gefährlich, für das Gemeinwesen belästigend und in hohem Grade hilflos." Das ärztliche Gutachten aus dem Krankenhaus Harburg erfasste nähere Umstände zum Leiden des B. Er hatte im April 1932 einen Motorradunfall erlitten, soll aber schon vorher menschenscheu und sonderbar gewesen sein. Nach dem Unfall hatte er sich unruhig verhalten, des öfteren Nachtausflüge unternommen und insbesondere Gestalten gesehen und Stimmen gehört. Auch wurde im Gutachten festgestellt, dass B. "läppisch" sei und ihm jede Einsicht für seine Krankheit fehle, da er nach Hause wollte.

Das Gutachten weist ausdrücklich darauf hin, dass die Angehörigen die häusliche Pflege nicht leisten konnten und wollten. B. war von Beruf Kupferschmied und kam aus einfachen Verhältnissen. Ohne eine nähere Diagnose wurde ein Anstaltsaufenthalt beantragt, wohl vor allem wegen der Probleme, die seine Familie mit der Unterbringung hatte. In einer ärztlichen Stellungnahme, die vom Kreisarzt in Harburg erstellt wurde, wurde Anfang Dezember 1933 festgestellt, B. mache einen geisteskranken Eindruck, da er das Essen verweigere und an Sinnestäuschungen und "Beeinträchtigungsideen" leide. In der Anstalt Lüneburg wurde dann als Krankheit Schizophrenie diagnostiziert, und zu den ersten Eintragungen in seiner Patientenakte gehört (12.12. 1933):

"Hat sich bei der Aufnahme ruhig u. geordnet verhalten, auch auf der Abteilung hat [Name] keine Schwierigkeiten gemacht u. sich den Anordnungen gefügt. Ist recht zerfahren, macht einen scheuen, etwas ängstlich-ratlosen Eindruck, lacht verlegen beim Sprechen und sieht sich öfters suchend um. Gibt willig Auskunft, hierbei recht zerstreut. Glaubt, aus Versehen hierher gebracht worden zu sein, und bittet um seine sofortige Entlassung. Nahrungsaufnahme war bislang gut, hat auch leidlich geschlafen. Besorgt sich selbst. [Name] ist örtlich u. zeitlich orientiert. Sein Vater ist Arbeiter, Mutter an Gehirnverkalkung gestorben. 3 Schwester u. 1 Bruder. Seit 1932 arbeitslos. Gibt zu, Stimmen zu hören, kann aber nichts sagen über deren Inhalt. Gesichtshalluzinationen werden in Abrede gestellt."

Im Laufe der Jahre verschlechterte sich nach und nach der Zustand des Patienten in Lüneburg. Schließlich wurde 1938 festgestellt, dass er unumgängliche Untersuchungen verweigere, nach Hause wolle, sich im Toilettenraum lachend herumtreibe und sehr ablehnend verhalte. Im Jahre 1940 wird B. wegen seiner Krankheit vom Militär ausgemustert. Schließlich wurde notiert, dass er laut schimpfe und gelegentlich zu Tätlichkeiten neige. Die letzte Eintragung in der Patientenakte stammt vom 7. März 1941 und lautet: "Mürrisch, zerfahren, gelegentlich erregt. Verlegt in sächs. Anstalt". Am 7. März 1941 erfolgte die erste "planwirtschaftliche Verlegung" aus der Anstalt Lüneburg, deren Opfer B. wurde. Mit über 100 weiteren Patienten fand der Abtransport in die Anstalt Waldheim statt und von dort mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit in eine Tötungsanstalt.

Durch seine Veranlagung und widrige Umstände wurde B. in eine psychiatrische Anstalt eingeliefert. Die NS-Psychiatrie machte ihn darüber hinaus zu einem Opfer der Patiententötungen.

Quellen und weiterführende Literatur sind auf der Seite Literatur (in der Themengruppe "Infos") genannt.

 

 

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Stand 02.02.2004                    > Nach oben
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