Historische
Notiz 4
Die Errichtung der Wärtersiedlung
Schon bald nach der Eröffnung der Heilanstalt Lüneburg bemühte man sich, für das Personal angemessene Unterkünfte sicherzustellen. Dazu gehörte der Bau einer Wärtersiedlung. In einer Rede während des Hannoverschen Provinziallandtages am 23. Februar 1905 wurden diese Bemühungen deutlich:
"...
eine zweite Vorlage betrifft die Anstalt in Lüneburg; da wird
vorgeschlagen, neben den erheblichen Erweiterungsbauten, die jetzt
errichtet werden müssen, auch den Anfang mit dem Bau von Wohnungen
für verheiratete Wärter zu machen. Allerdings hält
sich das noch in bescheidenen Grenzen, weil wir eben schrittweise
vorgehen wollen. An sich ist in Lüneburg das Bedürfnis
wohl am größten, weil die Wärterfrage dort am schwierigsten
liegt infolge der ganzen örtlichen Verhältnisse, der Nachbarschaft
von Hamburg u.s.w. Wir müssen aber vorsichtig sein und nicht
gleich zu viel in Aussicht nehmen, weil wir eben zweifelhaft sind,
ob dieses Mittel nun genügen wird. Denn wir haben vor, auch
bei anderen Anstalten damit vorzugehen." (Quelle: Nds. Hauptstaatsarchiv
Hannover; Hann 150 Nr. 119)
1907 wurde dann vom Provinziallandtag beschlossen, sechs neue Wärterhäuser für 12 Familien zu bauen. Hierfür wurde eine Summe von 65.000,- Mark bewilligt. Weitere Wohngebäude wurden 1908 geplant, so ein Neubau auf dem Anstaltsgelände für eine Doppelwohnung für Ärzte und eine Wohnung für einen Oberwärter. Der steigende Bedarf an Unterkünften ging einher mit dem Ausbau der Anstalt vor dem Ersten Weltkrieg. Bis die Gebäude fertig gestellt waren, mussten die Ärzte und Wärter ihre Wohnungen im Stadtgebiet in Lüneburg nehmen.
Die besondere Bedeutung der Dienstwohnungen für das Wärterpersonal wurde bereits 1906 erkannt und 1911 vom Landesbaurat Magunna gegenüber dem Hannoverschen Provinziallandtag betont: Die ausgebaute Wärtersiedlung habe insbesondere bewirkt, dass sich die Arbeit der Wärter und Wärterinnen verbessert hat und sie sesshafter geworden sind (Nach: Nds. Hauptstaatsarchiv Hannover; Hann 150 Nr. 119 und Nr. 260).
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04.05.2003
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