Hausordnung

1. Zutrittsrecht/Hausrecht

1.1. Die Betriebsleitung übt das Hausrecht auf dem gesamten Gelände der Psychiatrischen Klinik Lüneburg gemeinnützige GmbH (PKL) sowie in den dortigen Gebäuden aus. Die Ausübung des Hausrechts kann auf Beschäftigte der PKL oder andere Beauftragte übertragen werden. Bei Verstößen gegen die Haus- und Benutzungsordnung behält sich die PKL vor, ein befristetes oder unbefristetes Hausverbot gegenüber den zuwiderhandelnden Personen auszusprechen.

1.2. Krankenhausbereiche, die nur dem Krankenhauspersonal vorbehalten sind, dürfen von Nichtbeschäftigten nur aus begründetem Anlass betreten werden.

1.3. Des Weiteren gelten auf den Stationen der PKL gesonderte Stationsordnungen. Diese sind vor Ort einsehbar.

2. Generelle Verbote/Vorbehalte

2.1. Fotografien, Ton- und Videoaufnahmen:

2.1.1. In den Einrichtungen der Erwachsenen- sowie der Kinder- und Jugendpsychiatrie (Häuser innen, Gärten und Hauseingänge) sowie im Gelände der PKL sind Fotografien, Ton- und Videoaufnahmen nur mit Einwilligung der abgebildeten Person bzw. der Person, deren Stimme aufgezeichnet wird, gestattet. Verboten ist somit insbesondere das heimliche Mitschneiden von Gesprächen. 
Der Stationsarzt oder die Stationsärztin können gegenüber einzelnen Personen in begründeten Fällen ein vollständiges Verbot aussprechen.

2.1.2  Im Bereich des Maßregelvollzuges (Häuser innen und Außenbereiche) sind jegliche Aufnahmen untersagt. Es ist auch untersagt, die Einrichtungen des Maßregelvollzuges von außen zu fotografieren oder zu filmen.

2.1.3 Das gewerbliche / berufliche Fotografieren, Filmen oder Anfertigen von Ton- und Videoaufnahmen kann ausnahmsweise durch Genehmigung der Betriebsleitung gestattet werden.

2.2. Die PKL ist ein rauchfreies Krankenhaus. In den Gebäuden besteht ein Rauchverbot.

2.3. Ohne vertragliche Regelung ist jede gewerbsmäßige Betätigung auf dem Gelände und in den Gebäuden untersagt. Das Werben bzw. Sammeln für politische oder weltanschauliche Ziele, das Verteilen von Druckschriften bedarf ebenfalls der Genehmigung der Betriebsleitung.

2.4. Der Umgang mit offenen Flammen ist untersagt. Feuerwerkskörper sowie andere pyrotechnische Erzeugnisse dürfen auf dem Krankenhausgelände nicht abgebrannt werden.

2.5. Das Übernachten auf dem Gelände oder in Aufenthaltsbereichen der PKL ist nicht erlaubt.

2.6. Es ist aus hygienischen Gründen nicht gestattet, Hunde oder andere Haustiere in die Klinikgebäude mitzubringen. Hunde müssen auf dem Klinikgelände an der Leine geführt werden.

2.7. Das Betteln und Hausieren auf dem Gelände ist nicht gestattet.

2.8. Das Mitführen von Waffen jeglicher Art, sowie das Mitbringen und der Konsum von Alkohol, Cannabis, sonstigen Drogen und anderen illegalen Substanzen ist im Bereich der PKL untersagt.

2.9. Die Benutzung privater elektrischer Geräte ist nur nach vorheriger Genehmigung durch das Stationspersonal zulässig. Es dürfen nur Geräte benutzt werden, die sich in einem betriebssicheren Zustand befinden und die über ein gültiges „CE“-Zeichen verfügen.

3. Fahrzeugverkehr

3.1. Auf dem gesamten Krankenhausgelände darf nicht schneller als 20 km/h gefahren werden. Es gelten ansonsten die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO).

4. Haftung

4.1. Für vorsätzliche oder fahrlässige Beschädigung von Krankenhauseigentum kann Schadenersatz verlangt werden.