Schweigepflicht und Aufklärung

Der Schutz der Privatsphäre ist im Krankenhaus gesetzlich garantiert. Alle Mitarbeiter:innen der Psychiatrischen Klinik Lüneburg unterliegen der Schweigepflicht.

Auskünfte über Ihren Gesundheitszustand an Angehörige oder andere Personen werden nur erteilt, wenn Sie Ihre Ärztin/Ihren Arzt von der Schweigepflicht entbinden.

Die Ärztinnen/Ärzte sind verpflichtet, die Patient:innen über Untersuchungen, die Wirkungen und Nebenwirkungen von Medikamenten und anderen therapeutischen Maßnahmen, über Krankheiten und diagnostische Eingriffe aufzuklären.