Abrechnung voll- und teilstationärer Krankenhauskosten

Sind sie gesetzlich oder privat krankenversichert?

Dann benötigen wir Folgendes von Ihnen, um mit Ihrer Krankenkasse abrechnen zu können:

  • Versichertenkarte bzw. Versichertennachweis
  • Einweisung (falls vorhanden)

Sollten Sie wahlärztliche Leistungen in Anspruch nehmen wollen, dann sprechen Sie dies gerne bei der Patientenaufnahme an.

Entsprechend unseren Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) weisen wir Sie vorsorglich darauf hin, dass Sie selbst zur Begleichung der Krankenhauskosten verpflichtet sind, sollte kein Versicherungsschutz bestehen.


Haben Sie Anspruch auf Beihilfe?

Mit der Beihilfe rechnen wir aktuell noch nicht direkt ab. Sie erhalten daher von uns eine Rechnung über den verbleibenden Anteil, die Sie bei der Beihilfe einreichen können.


Zuzahlungen

Alle gesetzlich Versicherten ab Vollendung des 18. Lebensjahres sind verpflichtet, bei einem vollstationären Krankenhausaufenthalt, pro Jahr fürmaximal 28 Tage, eine Zuzahlung in Höhe von 10 Euro pro Tag zu leisten. Die Zuzahlung gilt für das gesamte Kalenderjahr und nicht für jeden einzelnen Krankenhausaufenthalt und wird im Auftrag der Krankenkassen erhoben.

Sollten Sie bereits in diesem Jahr eine Zuzahlung geleistet haben oder davon befreit sein, legen Sie uns bitte eine entsprechende Bescheinigung vor.


Falls Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Carolin Dreyer, Teamleitung des Forderungsmanagements: Tel. 04131 60 10210