Auch Kurzzeitaufenthalte, beispielsweise zur Stabilisierung in Krisen, sind stationär möglich. In diesem Fall arbeitet das multiprofessionelle Team anders als bei einer Regelbehandlung. Denn die Aufnahme ist nicht geplant und die Behandlung ist daher nicht mit den Patient:innen und ihren Angehörigen im Vorfeld abgesprochen.
Jede unplanmäßige Aufnahme verstehen wir zunächst als Krisenintervention. Ein Arzt/eine Ärztin untersucht das Kind oder den Jugendlichen, z. B. die Orientierung, Vitalfunktionen und die allgemeine Schwere des Problems. Das Kind oder der/die Jugendliche kommt dann in die Krisenbehandlung, wenn eine psychiatrische Auffälligkeit vorliegt.
Eine vollstationäre Sofortaufnahme muss erfolgen bei
- nicht einschätzbarer Suizidalität,
- Unterbringung nach PsychKG,
- Soforteinweisung durch einen KJP-Facharzt/eine KJP-Fachärztin oder
- erheblicher Fremdgefährdung durch psychiatrisch relevantes Verhalten.
Eine vollstationäre Sofortaufnahme kann erfolgen
- zur Entlastung von Patient:in, Familie und sozialem Umfeld,
- bei Einweisung durch die Polizei oder durch Einweisung nach § 1631b BGB
Im Rahmen der Krisenintervention ist die Teilnahme am Therapieangebot nur teilweise gegeben. Primär geht es um eine Stabilisierung der Patient:innen.